Hausordnung
1. Geltungsbereich und Verantwortlichkeit
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die die über Mosaik Überlingen gebuchten Räume, Zugänge oder bereitgestellte Ausstattung nutzen.
Buchende und Anbieter informieren ihre Teilnehmer und Gäste über die für deren Nutzung relevanten Haus- und Sicherheitsregeln und wirken im zumutbaren Umfang auf deren Einhaltung hin. Weitergehende Verantwortlichkeiten richten sich nach Vertrag und Gesetz.
Die für eine konkrete Buchung geltende Fassung wird vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und für den jeweiligen Vorgang nachvollziehbar versioniert.
2. Nutzung nur im gebuchten Umfang
Genutzt werden dürfen nur die gebuchten beziehungsweise ausdrücklich freigegebenen Räume, Zeiträume, Zugangsbereiche und Ausstattungsgegenstände. Die Nutzung hat dem vereinbarten Zweck zu entsprechen.
Nicht freigegebene interne, technische oder gesperrte Bereiche dürfen nicht betreten oder genutzt werden. Eigenmächtige bauliche, technische oder sonstige Veränderungen an Räumen, Installationen oder Ausstattung sind nicht zulässig.
3. Gebuchte Zeit, Aufbau und Abbau
Die gebuchte Zeit umfasst auch Vorbereitung, Aufbau, Einlass, Abbau und das Verlassen des Raums. Der Raum muss spätestens zum Ende des gebuchten Zeitraums für die anschließende Nutzung wieder frei sein. Zusätzliche Vor- oder Nachbereitungszeit ist mitzubuchen oder ausdrücklich zu vereinbaren.
4. Zugang, Zugangscode und Schlüssel
Außerhalb besetzter Zeiten kann der Zugang über einen Schlüsselkasten erfolgen. Ein dafür übermittelter Zugangscode ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden.
Entnommene Schlüssel sind nach der Nutzung ordnungsgemäß zurückzugeben. Beim Verlassen sind die genutzten Zugänge entsprechend der vorgesehenen Schließregelung zu sichern und der Schlüsselkasten wieder zu schließen.
Verlust, Fehlfunktion oder sonstige Probleme mit Schlüssel oder Zugang sind unverzüglich mitzuteilen.
5. Sorgfältige Nutzung von Räumen und Ausstattung
Räume, Mobiliar, technische Einrichtungen und sonstige Ausstattung sind pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln. Bewegliche Gegenstände dürfen nur im für die vereinbarte Nutzung geeigneten Umfang umgestellt oder verwendet werden.
Schäden, auffällige Defekte oder sonstige Störungen sind unverzüglich zu melden. Beschädigte oder erkennbar unsichere Gegenstände dürfen bis zur Klärung nicht weiter benutzt werden.
6. Sicherheit, Fluchtwege und Personenzahlen
Sicherheitskennzeichnungen, Notausgänge, Flucht- und Rettungswege sowie Feuerlöscher müssen jederzeit zugänglich und frei von Gegenständen bleiben. Sicherheits- und Betriebsanweisungen vor Ort sind zu beachten.
Für den Raum Universum gilt eine Obergrenze von 199 Personen. Eine niedrigere nutzungs-, bestuhlungs- oder öffentlich-rechtlich vorgegebene Grenze bleibt unberührt.
Für Komet, Sonne und Luna wird mit dieser Hausordnung keine pauschale Höchstpersonenzahl festgelegt. Aus der Raumgröße allein darf keine zulässige Personenzahl abgeleitet werden.
7. Rauchen, offenes Feuer und Brandgefahren
Rauchen sowie die Nutzung von E-Zigaretten und vergleichbaren Dampfprodukten sind in den öffentlich zugänglichen Innenräumen nicht gestattet.
Offenes Feuer, Kerzen, Pyrotechnik und vergleichbare brandrelevante Nutzungen sind nur nach ausdrücklicher vorheriger Freigabe und unter Einhaltung aller dafür geltenden Sicherheits- und Rechtsvorgaben zulässig.
8. Rücksichtnahme und Lärm
Auf andere gleichzeitig stattfindende Nutzungen, Hausbewohner, Nachbarschaft und gemeinschaftlich genutzte Bereiche ist Rücksicht zu nehmen. Lautstärke, Musik und sonstige Geräusche sind so zu gestalten, dass keine vermeidbaren oder unzumutbaren Störungen entstehen. Besondere vor Ort mitgeteilte Vorgaben sind einzuhalten.
9. Sauberkeit und Rückgabe
Mitgebrachte Gegenstände, Verpackungen und Abfälle sind nach der Nutzung zu entfernen. Räume und genutzte Ausstattung sind in einem geordneten Zustand zurückzulassen.
Außergewöhnliche Verschmutzungen, Schäden oder sonstige Besonderheiten sind Mosaik Überlingen zu melden. Die reguläre Reinigung der Mosaik-Räume erfolgt durch den Betreiber; besondere, durch die konkrete Nutzung verursachte Aufwendungen werden nur nach Vertrag und geltendem Recht behandelt.
10. Gemeinschaftliche Ausstattung und Zusatzleistungen
Gemeinschaftlich vorhandene Tische, Stühle und weitere Ausstattung stehen nur nach Verfügbarkeit und im freigegebenen Umfang zur Verfügung. Kostenpflichtige Zusatzleistungen, insbesondere Massagebank oder Yoga-Kurs-Sets, dürfen nur genutzt werden, wenn sie für den betreffenden Termin mitgebucht oder ausdrücklich freigegeben wurden.
11. Catering, Speisen, Getränke und Alkohol
Catering sowie mitgebrachte Speisen und Getränke sind nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung zulässig. Fluchtwege, Sicherheitseinrichtungen und fremde Nutzungsbereiche dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Ausschank, Abgabe und Konsum alkoholischer Getränke müssen im gesetzlich zulässigen und für die konkrete Nutzung vereinbarten Rahmen erfolgen. Für die Einhaltung der veranstaltungsbezogenen gesetzlichen Pflichten ist die jeweils verantwortliche Person zuständig.
12. Dekorationen und Befestigungen
Dekorationen, Schilder, Plakate und sonstige Gegenstände dürfen Rettungswege, Eingänge, Türen oder Sicherheitskennzeichnungen nicht blockieren oder verdecken. Bohren, Verschrauben, festes Montieren oder andere Eingriffe in Wände, Türen, Inventar oder bauliche Substanz benötigen eine ausdrückliche vorherige Freigabe.
13. Gefährliche oder rechtswidrige Nutzungen
Rechtswidrige Nutzungen, Gewalt, Bedrohung, Belästigung, erhebliche Sicherheitsgefährdungen, der Umgang mit illegalen Substanzen sowie die eigenmächtige Nutzung nicht freigegebener Bereiche sind nicht gestattet. Bei konkreter Gefahr kann die weitere Nutzung im erforderlichen Umfang unterbrochen oder beendet werden.
14. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind nur unter Beachtung der Rechte betroffener Personen sowie der geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte zulässig. Wer Aufnahmen veranlasst, trägt die Verantwortung für erforderliche Informationen, Rechtsgrundlagen und Einwilligungen.
15. Besondere Veranstaltungen und Sondernutzungen
Besondere Aufbauten, veranstaltungsbezogene Sondernutzungen oder Nutzungen mit zusätzlichen Sicherheits-, Genehmigungs- oder Betreiberanforderungen müssen vorab mit Mosaik abgestimmt werden. Erforderliche behördliche oder sonstige veranstaltungsbezogene Genehmigungen bleiben davon unberührt.
16. Schäden, Störungen, Sicherheitsunterbrechungen und Notfälle
Schäden, technische Störungen, Sicherheitsprobleme oder sonstige Vorfälle sind so schnell wie möglich an Mosaik Überlingen zu melden. In einem Notfall haben Personenschutz und die Befolgung behördlicher beziehungsweise vor Ort ausgeschilderter Notfallmaßnahmen Vorrang.
Bei einer konkreten Gefahr oder sicherheitsrelevanten Störung darf die Nutzung im erforderlichen Umfang unterbrochen oder beendet werden. Vertragliche oder finanzielle Folgen werden getrennt nach Ursache, Vereinbarung und geltender Rechtslage behandelt.