Anbieterbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Anbieterbedingungen gelten für Personen und Organisationen, die über Mosaik Überlingen ein öffentliches Anbieterprofil, ein Angebot, einen Kurs oder ein Event darstellen oder hierfür Teilnehmerfunktionen nutzen.

2. Voraussetzungen für öffentliche Anbieterprofile

Öffentliche Anbieterprofile sind für beruflich, unternehmerisch, selbstständig oder freiberuflich handelnde Personen sowie Organisationen vorgesehen. Rein private öffentliche Anbieterprofile sind in der aktuellen Plattformversion nicht vorgesehen.

Die Veröffentlichung setzt einen realen Bezug zu mindestens einem Mosaik-Raum voraus. Zusätzlich muss die für die Anbieterfreigabe erforderliche SeeOase-Mitgliedschaft über die im Mosaik-Konto hinterlegte Mitgliedsnummer verifiziert sein.

3. Anbieterprofil und Pflichtangaben

Anbieter halten die für ihr Profil und ihre Angebote erforderlichen Identitäts-, Kontakt-, Unternehmens- und Leistungsangaben vollständig und aktuell. Soweit für ein konkretes Angebot gesetzliche Pflichtinformationen gegenüber Teilnehmern erforderlich sind, ist der Anbieter für die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Angaben verantwortlich.

4. Raumbezug und Terminangaben

Öffentliche Angebote auf Mosaik müssen einen tatsächlichen Bezug zu einem gebuchten oder verbindlich vorgesehenen Mosaik-Raum haben. Anbieter dürfen nur Termine, Raumzuordnungen und Verfügbarkeiten veröffentlichen, die sachlich richtig und ausreichend abgestimmt sind.

5. Modus A — extern verwaltete Anmeldung

Im Modus A zeigt Mosaik Anbieterprofil, Angebot, Termin und Raum. Anmeldung, Teilnehmerverwaltung, Zahlung und weitere Abwicklung erfolgen beim Anbieter oder über ein von ihm benanntes externes System. Mosaik übernimmt in diesem Modus keine Aussage über externe Zahlungs- oder Teilnehmerstatus, sofern keine verifizierte Schnittstelle besteht.

6. Modus B — Anmeldung über Mosaik

Im Modus B kann Mosaik Anmeldung, Teilnehmerlimit, Warteliste, Zu- und Absagen sowie notwendige Termin-Kommunikation verwalten.

Bei kostenlosen Angeboten kann die Anmeldung über Mosaik unmittelbar verbindlich sein. Bei kostenpflichtigen Angeboten kann die Anmeldung ebenfalls verbindlich erfolgen, während die Zahlung direkt beim Anbieter oder über dessen externen Zahlungsweg bleibt.

Vor einer verbindlichen Anmeldung muss für Teilnehmer erkennbar sein, ob das Angebot kostenpflichtig ist, wer für die Teilnahmeleistung verantwortlich ist und wie die Zahlung abgewickelt wird. Mosaik zieht in der aktuellen V1-Version keine Teilnehmergelder für Anbieter ein.

7. Teilnehmerdaten

Anbieter erhalten bei Mosaik-Anmeldungen nur Zugriff auf die Teilnehmerdaten, die für Durchführung, Organisation und notwendigen Support ihrer eigenen Angebote erforderlich sind.

Teilnehmerdaten dürfen nicht allein deshalb für Werbung, Newsletter oder andere Marketingzwecke verwendet werden. Dafür ist eine eigenständige tragfähige Rechtsgrundlage erforderlich.

8. Inhalte, Bilder und Rechte

Anbieter sind für die Richtigkeit ihrer Profil-, Medien-, Angebots-, Qualifikations-, Preis-, Termin- und Veranstaltungsangaben verantwortlich. Sie dürfen nur Inhalte verwenden, an denen sie die erforderlichen Rechte besitzen.

Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte, sind zu beachten. Unzulässige oder offensichtlich irreführende Inhalte dürfen nicht eingestellt werden.

9. Verwendung freigegebener Inhalte durch Mosaik

Freigegebene Profil- und Angebotsinhalte dürfen im erforderlichen Umfang auf der Mosaik-Website sowie für die eigene Suchmaschinen-, Social-Media-, Directory- und sonstige Plattformvermarktung verwendet werden.

Freiwillig hinterlegte öffentliche Social-Media-Profile oder Handles dürfen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot verlinkt oder erwähnt werden. Daraus entstehen keine Zugriffs-, Veröffentlichungs- oder Verwaltungsrechte an den externen Accounts des Anbieters.

10. Sortierung und Reichweite

Die maßgeblichen Standardparameter für die Reihenfolge sind transparent und in V1 bewusst einfach: Anbieter werden primär alphabetisch nach Anzeigename, Kurse primär alphabetisch nach Titel und Events primär chronologisch nach dem nächsten Termin sortiert. Diese Parameter bestimmen die jeweilige Standardsortierung; es gibt keine zusätzliche verdeckte kommerzielle Gewichtung.

Vom Nutzer gewählte Filter oder Sortieroptionen können die Darstellung ändern. Bezahlte Platzierungen und eine bessere Position gegen direkte oder indirekte Vergütung sind in V1 nicht vorgesehen. Ein Anspruch auf bestimmte Reichweite, Teilnehmerzahl oder Umsatz besteht nicht.

11. Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) und V1-Grenze

Die Mosaik-Anmeldung (Modus B) ist in V1 ausschließlich für Kurse und Events vorgesehen, deren Termin, Inhalt und Durchführung bereits vom Anbieter festgelegt sind und unabhängig davon bestehen, ob eine bestimmte Person oder Teilnehmergruppe die Leistung individuell anfragt.

Leistungen, die erst aufgrund einer individuellen Anfrage eines Nutzers entstehen oder individuell für ihn erbracht werden, werden in V1 nicht über die Mosaik-Anmeldung abgeschlossen. Solche Leistungen können nur als externer Anmelde- beziehungsweise Abwicklungsweg dargestellt werden.

Der Anbieter bestätigt diese Einordnung vor Nutzung der Mosaik-Anmeldung. Die Plattform erzwingt die V1-Grenze zusätzlich technisch vor Veröffentlichung.

12. Änderungen, Absagen und Kommunikation

Anbieter müssen relevante Änderungen an Termin, Raum, Inhalt, Teilnehmerkapazität oder externer Zahlungsabwicklung unverzüglich aktualisieren beziehungsweise an Mosaik melden. Bei Angeboten mit Mosaik-Anmeldung sind Änderungen so früh zu veranlassen, dass registrierte Teilnehmer sachgerecht informiert werden können.

13. Moderation, Meldungen und Einschränkungen

Mosaik darf öffentliche Inhalte vorübergehend ausblenden, korrigierende Angaben anfordern oder die Veröffentlichung einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, irreführende Angaben, fehlenden Raumbezug, Sicherheitsprobleme oder einen Verstoß gegen diese Bedingungen bestehen.

Entscheidungen über eine Einschränkung werden mit dem konkreten Grund und der maßgeblichen Grundlage dokumentiert. Der betroffene Anbieter erhält die Begründung über den für die Geschäftsbeziehung vorgesehenen elektronischen Kontaktweg, soweit keine gesetzliche Ausnahme einer Mitteilung entgegensteht.

Rechtswidrige Inhalte können über den strukturierten Meldeweg auf der Kontaktseite gemeldet werden. Mosaik prüft solche Meldungen und informiert über die Entscheidung, soweit eine elektronische Kontaktadresse vorliegt und keine gesetzliche Ausnahme greift.

Bestehende Raumverträge, Teilnehmeranmeldungen und Zahlungsbeziehungen werden durch eine Inhaltsbeschränkung nicht automatisch beendet. Erforderliche vertragliche Maßnahmen werden getrennt behandelt.

14. Externe Dienste und Links

Verlinkt ein Anbieter auf eigene Websites, Anmelde- oder Zahlungsdienste, ist er für deren Inhalte, Funktionsfähigkeit und die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Informations- und Datenschutzpflichten verantwortlich. Mosaik macht sich externe Inhalte nicht allein durch die Verlinkung zu eigen.

15. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mosaik richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Anbieter bleiben für eigene Datenverarbeitungen, insbesondere externe Anmeldung, Zahlung, Newsletter oder eigene Teilnehmerkommunikation, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.

16. Datenzugang und Beendigung

Während der aktiven Anbieterbeziehung kann der Anbieter auf die eigenen Anbieterprofil-, Angebots- und Eventdaten sowie auf die für die Durchführung eigener Modus-B-Angebote erforderlichen Teilnehmerinformationen zugreifen. Ein Zugriff auf Daten anderer Anbieter oder deren Teilnehmer besteht nicht.

Nach Beendigung der Anbieterbeziehung wird kein dauerhafter technischer Portalzugang auf Teilnehmerdaten aufrechterhalten. Mosaik kann Daten weiter speichern, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten, laufende Verträge, Abrechnungen, Rechtsansprüche oder Sicherheits- und Moderationsnachweise dies erfordern; daraus folgt kein fortbestehendes Nutzungsrecht des Anbieters.

Soweit die Daten noch rechtmäßig bei Mosaik vorhanden sind, kann der Anbieter über den offiziellen Kontaktweg einen angemessenen maschinenlesbaren Export der von ihm bereitgestellten eigenen Profil-, Angebots- und Eventdaten anfordern. Personenbezogene Teilnehmerdaten werden nur exportiert, soweit hierfür im konkreten Fall eine fortbestehende Rechtsgrundlage und betriebliche Notwendigkeit besteht.

Ein Anbieter kann die Beendigung seines öffentlichen Profils oder einzelner Angebote verlangen, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen. Bereits bestehende Buchungen, Teilnehmeranmeldungen oder sonstige Verpflichtungen bleiben bis zu ihrer ordnungsgemäßen Abwicklung unberührt.

17. Änderungen dieser Anbieterbedingungen

Änderungen dieser Anbieterbedingungen werden betroffenen gewerblichen Anbietern grundsätzlich mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Ist wegen der Änderung eine längere technische oder geschäftliche Anpassungszeit erforderlich, wird eine entsprechend längere Frist gewährt.

Gesetzlich zugelassene Ausnahmen, insbesondere zwingende gesetzliche oder behördliche Vorgaben sowie unvorhersehbare und unmittelbar zu behandelnde Sicherheitsrisiken, bleiben unberührt. Rückwirkende Änderungen erfolgen nur, soweit dies gesetzlich erforderlich oder für den Anbieter vorteilhaft ist.

18. Haftung und Schlussbestimmungen

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Ergänzend gelten für die Raumüberlassung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung von Mosaik Überlingen, soweit sie für den jeweiligen Vorgang wirksam einbezogen wurden.